Verfahrensbeiständin

  1. seit 1998 zunächst als Verfahrenspflegerin – mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz dann auch als Verfahrensbeiständin tätig
  2. ein Verfahrensbeistand wird in Verfahren, in denen minderjährige Kinder betroffen sind, vom Familiengericht bestellt
  3. seine Aufgabe ist es, die Interessen des minderjährigen Kindes oder der minderjährigen Kinder wahrzunehmen
  4. hierfür werden gegebenenfalls Gespräche mit den Kindern sowie mit deren Bezugspersonen geführt
  5. den Umfang der Bestellung und der Tätigkeit bestimmt in diesem Fall das Gericht