Verfahrensbeiständin
- seit 1998 zunächst als Verfahrenspflegerin – mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz dann auch als Verfahrensbeiständin tätig
- ein Verfahrensbeistand wird in Verfahren, in denen minderjährige Kinder betroffen sind, vom Familiengericht bestellt
- seine Aufgabe ist es, die Interessen des minderjährigen Kindes oder der minderjährigen Kinder wahrzunehmen
- hierfür werden gegebenenfalls Gespräche mit den Kindern sowie mit deren Bezugspersonen geführt
- den Umfang der Bestellung und der Tätigkeit bestimmt in diesem Fall das Gericht